Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Smart Schulthess Portal einschliesslich der Abwicklung von Zahlungen für das Waschen und Trocknen von Wäsche von Schulthess Geschäftskunden

1.        Geltungsbereich 
1.1       Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote an und Verträge der Schulthess Maschinen AG, Alte Steinhauserstrasse 1, CH-6630 Cham (Schulthess) mit Geschäftskunden (Kunden) über (a) die Nutzung der primär, aber nicht ausschliesslich, durch das Smart Schulthess Portal (Portal) angebotenen digitalen Dienstleistungen (wie washMaster, serviceMaster und weitere Dienstleistungen), (b) den Verkauf von Karten zur Aufladung und Verwendung von Guthaben sowie die Verrechnung von Nutzerguthaben und erhaltener Zahlungen für Wasch- oder Trockengänge (Verrechnungsdienstleistungen) mit Waschmaschinen oder Wäschetrocknern der Kunden (Maschinen) sowie (c) die digitale Zustandsüberwachung und Fernsteuerung der Maschinen und die damit zusammenhängende digitale Abrechnung.
1.2       Diese AGB gelten ausschließlich; etwaige entgegenstehende oder von den AGB abweichende Geschäfts-bedingungen des Kunden sind hiermit explizit wegbedungen.

1.3       Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für das Schriftformerfordernis. 

2.        Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von Schulthess über den Verkauf von Karten oder die Erbringung von Verrechnungsdienstleistungen nach diesen AGB sind unverbindlich soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Bestellungen des Kunden gelten erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch Schulthess bzw. mit (gegebenenfalls vorheriger) Aufnahme der Verrechnungsdienstleistungen als angenommen, wodurch ein Vertrag zustande kommt (Vertrag).

3.        Zugriff zum Smart Schulthess Portal
3.1       Nutzungsberechtigt sind ausschliesslich Kunden, welche von Schulthess, oder von einem mit Schulthess assoziierten Partner dafür eine vorherige Erlaubnis erhalten haben.
3.2      Die Nutzung des Portals erfordert die Anmeldung auf einem durch Schulthess für den Nutzer individuell erstellten Konto auf Basis der von dem Nutzer an Schulthess mitgeteilten E-Mail-Adresse. Im Rahmen der erstmaligen Anmeldung wird der Nutzer aufgefordert, ein Passwort zu setzen.
3.3      Schulthess behält sich das Recht vor, die Anwendung zu erweitern und zu verbessern. Schulthess kann das Portal bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ganz oder teilweise ändern, einstellen oder sperren. 

4.        Elektronisches Bezahlsystem
Schulthess stellt Nutzern von Maschinen (typischerweise Mieter in Liegenschaften der Kunden oder Waschsalonkunden) ein Bezahlsystem zur Verfügung, mit welchem die Nutzer einerseits auf elektronischen Konten ein Guthaben in Höhe von maximal CHF 200, oder EUR 200, oder gleichwertig aufladen und andererseits entweder mit dem Guthaben über Karten oder eine Schulthess Software Applikation (washMaster App) oder aber mittels elektronischer Zahlungssysteme direkt für Wasch- oder Trockengänge mit den Maschinen zu vereinbarten Preisen bezahlen können.

5.        RFID Karten
Schulthess hat dem Kunden für seine Nutzer je nach Bedarf Karten zur Aufladung und Verwendung von Guthaben für das Waschen oder Trocknen von Wäsche auf den Maschinen zu verkaufen. Der Kunde hat die Karten schriftlich zum vereinbarten Preis bei Schulthess zu bestellen. Bestellungen gelten erst mit einer schriftlichen Bestätigung oder Auslieferung der

bestellten Karten an den Kunden als angenommen. Die Lieferung hat innerhalb angemessener Frist an die Geschäftsadresse des Kunden zu erfolgen. Der vereinbarte Preis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Das Eigentum an den Karten geht mit vollständiger Bezahlung an den Kunden über. Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Karten geht hingegen bereits mit Lieferung auf den Kunden über. Der Kunde ist verantwortlich für die Verleihung oder den Verkauf der Karten an seine Nutzer. 

6.        Elektronische Konten
Die Nutzung des washMasters setzt die Eröffnung eines elektronischen Kontos voraus. Das Eröffnen von und Bezahlen mit elektronischen Konten unterliegt separaten Bedingungen und ist somit nicht Gegenstand dieser AGB. Dasselbe gilt für die Mobile App. Der Kunde hat für Nutzer, welche sich nicht selbständig elektronisch erfassen können (z.Bsp. kein Smartphone), auf dem washMaster Portal ein elektronisches Konto zu erstellen, damit das Waschen mit RFID Karten ohne App gewährleistet ist.

7.        Verrechnungsdienstleistungen
7.1       Schulthess hat gegenüber Kunden (a) sofern mittels elektronischer Zahlungssysteme direkt für Wasch- oder Trockengang bezahlt wurde, erhaltene Zahlungen für Wasch- oder Trockengänge (b) etwaige Einzahlungsgebühren Dritter wie zum Beispiel Banken für die Bezahlung vom Wasch- oder Trockengänge sowie (c) die Verrechnungsgebühr gemäss Ziffer 8 dieser AGB zu verrechnen. 
7.2      Die Verrechnungen haben schriftlich und, sofern zwischen dem Kunden und Schulthess nicht anderweitig schriftlich vereinbart, quartalsweise zu erfolgen. 
7.3       Der Kunde hat Verrechnungen von Schulthess umgehend zu prüfen und etwaige Rechnungsfehler innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich zu rügen. Rechnungsfehler sind im Rahmen der jeweils nächsten Verrechnung zu korrigieren.   
7.4      Der Kunde ist berechtigt zur Kontrolle der Verrechnungsdienstleistung und zur Einsicht in Restguthaben und Maschinennutzung auf das Portal zuzugreifen. Schulthess hat dem Kunden zu diesem Zweck eine Einladung zu einer Kontoerstellung mit entsprechenden Zugriffsrechten digital zu versenden.   

8.        Gebühr
Der Kunde hat Schulthess während der Vertragsdauer die vereinbarte Gebühr für die Erbringung der Verrechnungsdienstleistung zu bezahlen. Schulthess hat die Gebühr im Rahmen der Verrechnung gemäss Ziffer 7 dieser AGB gegenüber dem Kunden quartalsweise in Abzug zu bringen. 

9.        Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Infrastruktur zur Nutzung der Maschinen, die sachgemässe Bedienung der Maschinen sowie Verwendung von Karten und/oder washMaster App durch die Nutzer sicherzustellen.

10.      Zustandsüberwachung und Fernsteuerung von Maschinen
10.1     Die Funktionalität der Zustandsüberwachung und Fernsteuerung von Maschinen hängt von der Gerätegeneration ab. Schulthess haftet nicht für eine reduzierte Funktionalität. 
10.2     Darüber hinaus beschränkt sich Schulthess Pflicht auf die Zugänglichmachung von Zustandsinformationen. Etwaige Wartungsarbeiten (einschliesslich Fernwartung) oder Fehlerbeseitigungen bedürfen eines separaten Wartungsvertrages.  
10.3     Ansonsten finden die Gewährleistungsregeln nach Ziffer 0 Anwendung.

11.      Gewährleistung
11.1     Schulthess gewährleistet, dass gelieferte Karten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung bei sachgemäßer Verwendung frei von Mängeln sowie für das Bezahlsystem einsetzbar sind und den Schulthess Spezifikationen entsprechen. Sachgemäße Verwendung in diesem Sinne bedeutet Aufbewahrung, Inbetriebnahme und Verwendung gemäß den Schulthess Spezifikationen und anerkannter Branchenpraxis. Die Pflicht von Schulthess beschränkt sich auf die Beseitigung etwaiger Mängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung an den Karten auftreten, durch Reparatur oder Austausch. 
11.2     Darüber hinaus verpflichtet sich Schulthess während der Dauer des Vertrages, dem Kunden Zugang zum Portal zu gewähren sowie die Verrechnungsdienstleistungen und die digitale Fernüberwachung sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage anerkannter buchhalterischer Grundsätze zu erbringen. Sämtliche daran auftretenden Mängel oder Störungen hat Schulthess unverzüglich nach Bekanntwerden entweder eigenständig zu beheben noch durch Dritte beheben zu lassen.  
11.3     Schulthess Gewährleistung nach dieser Ziffer 11 erstreckt sich nicht auf Mängel oder Störungen infolge mangelhafter Maschinen oder Infrastruktur, unsachgerechter Bedienung der Maschinen, des Bezahlsystems, des Verrechnungsportals, oder der washMaster App, Strom-, Wasser- oder Internetausfälle, angemessener Wartungsarbeiten, mangelhafte oder beschädigte Karten, unsachgemässe Verwendung von Karten oder der washMaster Apps, Manipulationen des Bezahlsystems, der Karten, der  washMaster Apps der serviceMaster App und des Portals.
11.4     Die Gewährleistung in dieser Ziffer 9 tritt in rechtlich weitest zulässigem Umfang an die Stelle aller mündlichen, schriftlichen, gesetzlichen, ausdrücklichen oder konkludenten Garantien und Bedingungen und schliesst diese entsprechend aus.   

12.      Schadloshaltung
Der Kunde hat Schulthess in Bezug auf etwaige Klagen, Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Kosten, Gebühren und Aufwendungen, welche Dritte wie zum Beispiel Nutzer gegen den Kunden geltend machen oder die Schulthess anderweitig entstehen bezüglich oder infolge eines Verstosses des Kunden gegen die Vertragspflichten einschliesslich dieser AGB uneingeschränkt freizustellen und schadlos zu halten.

13.      Wartung 
Schulthess hat das Portal über die Vertragsdauer hinweg in angemessenem Umfang zu warten. Dabei hat Schulthess die berechtigten Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Dem Kunden stehen keinerlei Ersatzansprüche aufgrund einer Nichtverfügbarkeit des Portals während oder als Folge von Wartung oder Mängelbeseitigung zu sofern

Wartungs- und/oder Mängelbeseitigungsarbeiten von Schulthess innerhalb angemessener Frist durchgeführt werden. 

14.      Zugangsrecht und Zutrittsbestimmungen zum Maschinenstandort
14.1     Schulthess ist berechtigt, zum Zwecke der Überprüfung oder Wartung des Zustandsüberwachungs- und Bezahlsystems jederzeit nach Vereinbarung die Maschinen zu inspizieren. 
14.2     Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Schulthess für eine solche Überprüfung oder Wartung ein Zugangsrecht zu üblichen Geschäftszeiten hat. 
14.3     Etwaige nicht-vertragskonforme Zustände, welche zutage gefördert werden, hat der Kunde innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Ansonsten ist Schulthess berechtigt, den Vertrag gemäss Ziffer 15.2 dieser AGB zu kündigen. 
14.4     Schulthess haftet nicht für die unbefugte Nutzung von Maschinen.                             

15.      Kündigung
15.1     Soweit gesetzlich oder zwischen den Parteien nicht anderweitig bestimmt, ist der Vertrag weder durch Schulthess noch durch den Kunden vor dem vereinbarten Ende zu kündigen. Ausserordentliche Kündigungsrechte bleiben beiden Parteien vorbehalten.   
15.2     Schulthess ist berechtigt den Vertrag vorzeitig (fristlos) zu beenden, wenn über den Kunden ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eröffnet wird, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder wenn der Kunden gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Eine solche Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.    

16.      Haftungsbegrenzung 
16.1     Soweit gesetzlich zulässig haftet Schulthess unter keinen Umständen für einen Nutzungsausfall, für entgangenen Gewinn, Geschäftschancen, Aufträge, Einnahmen oder erwartete Einsparungen, für erhöhte Betriebskosten oder für sonstige Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen.
16.2     Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen AGB oder anderweitig ist die Gesamthaftung von Schulthess gegenüber dem Kunden für Ansprüche jeder Art in jedem Fall der Höhe nach auf einen Betrag in Höhe von maximal drei (3) Monatsgebühren beschränkt. Die Haftungsbeschränkung greift nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oder in Fällen, in denen die Haftung von Schulthess vertraglich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden darf.   

17.      Vertraulichkeit
Schulthess und der Kunde verpflichten sich, den Inhalt dieser AGBs sowie ein darunter zustande gekommener Vertrag, welche der Öffentlichkeit nicht zugänglich und daher als vertraulich zu klassifizieren ist, streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, weder direkt noch indirekt zugänglich zu machen. Eine allfällig zwischen Schulthess und dem Kunden geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung wirkt fort.

18.      Schlussbestimmungen  
18.1     Das Portal wird dem Kunden lediglich unter Lizenz zur Nutzung gemäss diesen AGB zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Nutzungsrechte sowie das Eigentumsrecht bleiben bei Schulthess. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Unterlizenzen zu vergeben oder Dritten Zugang zum Portal zu verschaffen. Ebenfalls ist es dem Kunden nicht gestattet, die mit dem Portal in Verbindung stehende Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu de-kompilieren oder Änderungen daran vorzunehmen. Die Dauer der Lizenz ist beschränkt auf die Vertragsdauer.
18.2     Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen und sind der anderen Partei persönlich, per Post oder Fax an deren Sitz oder an die Adresse zu senden, die im Vertrag oder anderweitig genannt wird.
18.3     Entscheidet ein zuständiges Gericht, Schiedsgericht bzw. eine zuständige Verwaltungsbehörde, dass eine Bestimmung dieser AGB oder eines darunter geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar ist, gilt die Bestimmung in dem rechtswidrigen, ungültigen, nichtigen, anfechtbaren oder nicht durchsetzbaren Umfang nach dem Willen der Parteien als abtrennbar, sodass die restlichen Bestimmungen dieser ABG oder eines darunter geschlossenen Vertrags und der restliche Teil dieser Bestimmung weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.
18.4     Schulthess hat allfällige persönliche Daten, welche zwingend verarbeitet werden müssen, gemäss den Grundsätzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu behandeln.
18.5     Schulthess kann Verträge jederzeit auf eines ihrer verbundenen Unternehmen übertragen. Jede weitere Übertragung von Verträgen ist nur zulässig, wenn die andere Partei der Übertragung schriftlich zustimmt, wobei eine solche Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.
18.6     Die Parteien stimmen überein, dass keine Bestimmung dieser AGB oder darunter geschlossener Verträge und kein durch einen Vertrag begründeter Anspruch von einem Dritten durchgesetzt werden kann.
18.7     Diese AGB und darunter geschlossene Verträge unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich. 
18.8     Das 1980 in Wien unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen über „Verträge über den internationalen Warenkauf“ findet keine Anwendung.

Version 2.1/ Letzte Aktualisierung Mai 2022